Ich bin seit einigen Monaten im Vorruhestand per Vorruhestandsvereinbarung. Ich habe derzufolge zum erstmöglichen REntenbeginn,für mich mit 63, in Pension zu gehen. Meine Frage: Muss ich dem Arbeitgeber diesen Termin mitteilen? Was ist, wenn ich zu diesem Zeitpunkt, aus welchen Gründen auch immer, nicht in die vorgezogene Rente gehen kann oder will? Kann man mich, wegen des Vertrages trotzdem zwingen?
Frühestmögliche Rente per Vorruhestandsvertrag
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