Rentenversicherung
Das Rentenrecht in Deutschland ist im SGB VI geregelt, das den Titel "Gesetzliche Rentenversicherung" trägt.
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland ist eine Sozialversicherung. Sie basiert auf dem Solidarprinzip und dem Äquivalenzprinzip.
Äquivalenzprinzip bedeutet, dass die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für den Einzelnen grundsätzlich äquivalent zu den gezahlten Beiträgen sind, sogenannte Individualäquivalenz.
Die Ungleichbehandlungen von Versicherten treten allein aufgrund von Änderungen des Beitragssatzes und des Rentenwerts während des Versicherungsverlaufs ein.
Das Solidarprinzip spiegelt sich wider in der Einbeziehung von Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen. Beispiele sind die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Leistungen werden nicht durch Rentenversicherungsbeiträge, sondern durch Steuern gedeckt.
Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung nach dem Umlageverfahren.
Altersrente
Wer ohne Abzüge bei der Rente in den Ruhestand gehen will, muss eine bestimmte Altersgrenze erreicht haben. Seit einigen Jahren steigt die Grenze für die reguläre Altersrente stufenweise von 65 Jahren auf 67 Jahre an. So soll erreicht werden, dass die Beiträge für die folgenden Generationen bezahlbar bleiben. Hintergrund ist die steigende Lebenserwartung, die die Bezugszeit der Rente immer weiter ausdehnt. So betrug sie 1960 10 Jahre und liegt gegenwärtig bei 17 Jahre.
Für den Anspruch auf die Regelaltersrente sind fünf Jahre Versicherungszeit Voraussetzung.
Im Vordergrund steht für viele ältere Menschen die Frage nach dem Renteneintrittalter. Wer kann mit 65, wer erst später, wer mit 67 Jahren in Rente gehen?
Zudem gibt es unterschiedliche Altersrenten, die wir hier vorstellen.
Neuigkeiten aus dem Rentenrecht
Frührente
Trotz der Reform des Rentensystems gibt es noch viele Arbeitnehmer, die eine vorgezogene Altersrente beantragen können. Wir zeigen die Voraussetzungen auf und erklären, mit welchen Abzügen man bei einer Frührente zu rechnen hat.
Die bekannteste Frührente ist die abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren