Gesetzlich
Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, und müssen von ihrer Rente Krankenkassenbeiträge zahlen. Der Beitrag beträgt für alle Krankenkassen einheitlich 15,5 Prozent vom Einkommen. Einige Krankenkassen erheben einen Zusatzbeitrag.
Bei pflichtversicherten Rentnern trägt die Rentenkasse 7,3 Prozent des Beitrags. Der einzelne Rentner muss 8,2 Prozent aufbringen.
Bei freiwillig Versicherten gilt das gleiche.
Die Beitragshöhe richtet sich nach dem allgemeinen Beitragssatz der Krankenkasse und nach der Höhe der Rente. Bezieht man mehrere Renten, so werden von jeder Rente Beiträge zur Krankenkasse einbehalten, etwa wenn man eine Witwen- und eine eigene Altersrente bezieht.
Privat
Unter Umständen kommt auch eine private Krankenversicherung für Rentner in Betracht, wenn die Voraussetzungen für eine Pflichtmitgliedschaft oder freiwilliger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner nicht vorliegen.
Krankenversicherungscheck für künftige Rentner
Wie ist man als Rentner krankenversichert?
Die (finanziell) entscheidende Frage, die hinter dieser Frage steht, lautet: pflichtversichert oder freiwillig versichert? Oder muss man sich gar privat versichern? Rentner, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, zahlen weniger als freiwillig versicherte Rentner.
Hier unser Krankenversicherungscheck für künftige Rentner:
Gegenwärtige Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
Besteht gegenwärtig eine gesetzliche Krankenversicherung?
Ja, ich bin gegenwärtig gesetzlich krankenversichert.
Nein, ich bin gegenwärtig nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Art der gegenwärtigen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung
Sie sind gesetzlich krankenversichert.
Besteht eine Pflichtversicherung?
Ja, es besteht eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nein, ich bin nicht pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern freiwillig versichert.
Alter
Liegt ihr gegenwärtige Alter über 55 Jahre?
Ja, ich bin schon über 55 Jahre alt.
Nein, ich bin noch nicht älter als 55 Jahre.
Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Besteht eine Möglichkeit, in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einzutreten, also in ein Arbeitsverhältnis, in dem monatlich mehr als 450 Euro verdient wird?
Ja, ich kann ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen.
Nein, ich kann kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aufnehmen.
Dauer der gesetzlichen Krankenversicherungszeit
90 Prozent in der 2. Berufshälfte in der Gesetzlichen Krankenversicherung?
Waren Sie zeitlich zu 90 % in der 2. Berufshälfte Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Ja, ich war in der 2. Hälfte meines Berufslebens zeitlich zu 90 Prozent Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Nein, ich war in der 2. Hälfte meines Berufslebens zeitlich weniger als zu 90 Prozent Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Pflichtversicherung in der KVdR
Sie sind pflichtversichert in der KVdR.
 
 
 
 
Freiwillige Versicherung in der KVdR
Sie sind freiwillig in der KVdR krankenversichert.
 
 
 
 
Keine gesetzliche Krankenversicherung möglich
Eine Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) ist nicht möglich, auch nicht freiwillig. Sie müssen sich privat krankenversichern.