Hallo liebes Forum.
Ich möchte gerne wissen, ob es verbindlich ist, dass die Regelaltersrente - unabhängig vom Datum der Beantragung - immer rückwirkend zum 1.7.14 gezahlt wird, sofern die Regelaltersgrenze vor dem 1.7.14 vollendet wurde und noch nie Kindererziehungszeiten beantragt wurden?
Falls ja, könnte doch z.B. eine Mutter Jg. 1922 mit zwei Kindern mit der Antragstellung bis zum Frühjahr 2015 warten, müsste dann zwar freiwillige Beiträge zahlen, hätte aber umgehend über die Rentennachzahlung zum 1.7.14 den Betrag wieder zurück und würde kein Risiko eingehen.
Ist das so? Oder habe ich einen Denkfehler im System?
Danke,
Helmut
Ich möchte gerne wissen, ob es verbindlich ist, dass die Regelaltersrente - unabhängig vom Datum der Beantragung - immer rückwirkend zum 1.7.14 gezahlt wird, sofern die Regelaltersgrenze vor dem 1.7.14 vollendet wurde und noch nie Kindererziehungszeiten beantragt wurden?
Falls ja, könnte doch z.B. eine Mutter Jg. 1922 mit zwei Kindern mit der Antragstellung bis zum Frühjahr 2015 warten, müsste dann zwar freiwillige Beiträge zahlen, hätte aber umgehend über die Rentennachzahlung zum 1.7.14 den Betrag wieder zurück und würde kein Risiko eingehen.
Ist das so? Oder habe ich einen Denkfehler im System?
Danke,
Helmut