Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-20 von insgesamt 94.
Diese Seite verwendet Cookies. Durch die Nutzung unserer Seite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies setzen. Weitere Informationen
-
Rente für Pflege
Gast - - Altersrente
BeitragHallo, ja, du musst einen neuen Antrag stellen. Überprüfen solltest du dabei, dass die Zeiten und die Höhe der Beitragszahlungen durch die Pflegekasse korrekt an die Rentenversicherung übermittelt wurden. Eine Pflegerente im eigentlichen Sinn gibt es nicht. Wer pflegt, dem zahlt die Pflegekasse zusätzliche Beiträge in die Rentenversicherung ein. Du erhöst damit deine ganz normale Rente. Viele Grüße Ralf
-
Die Auszahlung eines Riester-Vertrages
Gast - - Riester-Rente
BeitragDann hat dein Sparkassenberater Unrecht. Die Kasse muss auszahlen. LG, Marcel
-
Die Auszahlung eines Riester-Vertrages
Gast - - Riester-Rente
BeitragHallo Uwe, ist deine Erwerbsminderungsrente irgendwie beschränkt, also prozentual oder dergleichen? Gruss Marcel
-
Studienzeiten rentensteigernd
Gast - - Altersrente
BeitragHallo! Studienzeiten zählen bei der späteren gesetzlichen Rente nicht mehr rentensteigernd mit. Übt man aber während des Studiums einen Minijob aus, so füllt man das eigene Rentenkonto, indem man monatlich 3,7 Prozent vom Verdienst einzahlt und den Arbeitgeber den Rest zusteuern lässt. Viele Grüße, Maxi
-
Studienzeiten rentensteigernd
Gast - - Altersrente
BeitragHallo, wie ist das? Die Zeiten eines Studiums, zählen die für die spätere Rente. Früher war das jedenfalls so. Aber heute? Danke für die Infos, Sabine
-
Zuverdienstgrenze bei Frührente
BeitragHi Günni! Bezieht man eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente, dann darf man lediglich bis zu 450 Euro verdienen, ohne dass man Abzüge von seiner Rente hinnehmen muss. Diese Abzüge betragen je nach den Umständen ein Viertel, ein Drittel oder mehr. Wie viel man genau hinzu verdienen darf, ohne Abzüge hinnehmen zu müssen, steht in Euro und Cent im Rentenbescheid. Entscheidend hierfür ist u.a. die Verdiensthöhe in den letzten drei Jahren vor Rentenbeginn. Man muss rechnen: erh…
-
Zuverdienstgrenze bei Frührente
BeitragHallo, ich habe eine Frage zum Hinzuverdienst. Ich beziehe eine Frührente. Was passiert, wenn ich mehr als 450 Euro dazu verdiene? Vielen Dank im Voraus. Günni
-
Hallo ihr lieben, heute habe ich in der Zeitung gelesen, dass Einnahmen aus Solaranlagen auf die Frührente angerechnet werden. Wer durch Einnahmen aus Solaranlagen die Hinzuverdienstgrenze überschreitet muss im worst case bereits ausgezahlte Rentenleistungen zurückerstatten. Entschieden hat das in einem Urteil wohl das Sozialgericht Mainz unter dem Az S 15 R 389/13. Dem Urteil lag der Fall eines Mannes zugrunde, der eine Frührente bezog und zusätzlich einen 450 Euro Job hatte. Die Rentenversiche…
-
Rente wird gesplittet?
Gast - - Altersrente
BeitragJa, das kann man verhindern - vor allem, indem du mit deiner Werbung gesperrt wirst. Gruss Marc
-
Hallo, der Hinzuverdienst bezieht sich immer nur auf den jeweiligen Monat. Wenn also im Mai hinzuverdient wurde, dann zählt das nur für Mai - egal wie viel zuverdient wurde. Es findet also keine Mitnahme des Zuverdienstes in den nächsten Monat statt. Viele Grüße Heiner
-
Zuverdienstgrenzen
BeitragHallo Manfred, schau mal hier: renten-recht.org/hinzuverdienst/flexi-rente.html Gruss P.W.
-
Zuverdienstgrenzen
BeitragHallo, ich habe gehört, es gibt neue Zuverdienstgrenzen bei der Frührente. Wann treten die in Kraft und wie hoch werden die sein? Oder gibt es die schon. Bisher war ja wohl 450 Euro die Schallmauer. Gruss Manfred
-
Voraussetzungen
BeitragWelche Voraussetzungen müssen für eine volle EM-Rente erfüllt werden? Wird ein ärztliches Gutachten gefordert? Wenn ja, wer bezahlt das. Oder muss man zu seinem behandelnden Arzt gehen?
-
Mutterschutzzeiten
Gast - - Mütterrente
BeitragWeiß jemand, ob die Zeiten des Mutterschutzes nun bei der Mütterrente berücksichtigt werden?
-
Kontoklärung
Gast - - Altersrente
BeitragHallo, meine Frage: muss ich vor dem Rentenantrag eine Kontoklärung beantragen? Oder wird das automatisch innerhalb des Rentenantrags gemacht? Danke, M.V.
-
Wohnförderkonto ausgleichen?
Gast - - Riester-Rente
BeitragHi Heimo, da es sich auch nach Ausgleich des Wohnförderkontos „auf 0“ immer noch um steuerlich gefördertes Wohneigentum handelt, liegt grundsätzlich eine schädliche Verwendung vor. Die erhalten Zulagen und Steuervorteile müssten daher zurückgezahlt werden. Eine Ausnahme läge nur dann vor, wenn der Umzug berufsbedingt erfolgen würde und der Mietvertrag bis zum Erreichen deines 67. Lebensjahres begrenzt würde. Leider ist die Rechtslage so. Gruss Tim
-
Wohnförderkonto ausgleichen?
Gast - - Riester-Rente
BeitragHallo, Folgender Fall: Bei der Entnahme von Kapital aus Riesterverträgen wird ein entsprechendes Wohnförderkonto angelegt. Eigentlich müsste es doch so sein, dass sich dieses Konto jederzeit durch Einzahlungen ausgleichen lässt, oder? Gesetzt den Fall, dieses Wohnförderkonto ist nach gewisser Zeit auf 0 ausgelichen (inkl. Verzinsung und ohne erneute Förderung), liesse sich die so finanzierte Immobilie dann förderunschädlich z.B. vermieten? Wer kann mir hierzu eine Auskunft geben? LG, Heimo